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   BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18   

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https://dejure.org/2018,23022
BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18 (https://dejure.org/2018,23022)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2018 - 4 StR 137/18 (https://dejure.org/2018,23022)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2018 - 4 StR 137/18 (https://dejure.org/2018,23022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 35 BtMG, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a Satz 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Feststellen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; BtMG § 35
    Feststellen eines Hangs zur Einnahme von berauschenden Mitteln im Übermaß für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch den Tatrichter auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 452/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18
    Dieser muss vielmehr das Ermessen tatsächlich ausüben und die Ermessensentscheidung für das Revisionsgericht nachprüfbar in den Urteilsgründen darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 452/07, NStZ-RR 2008, 73 f.).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 03.07.2018 - 4 StR 137/18
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, steht der Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht entgegen (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu

    Denn damit hat die Strafkammer der Sache nach nicht nur den Hang des Angeklagten bejaht, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, sondern auch den symptomatischen Zusammenhang zwischen seiner Abhängigkeit und der begangenen Straftat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 4 StR 137/18 - BeckRS 2018, 17348).
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